Hausordnung der Grundschule Dahme/Mark

Hausordnung der Grundschule Dahme/Mark

 

DieHausordnung der Grundschule Dahme/Markbasiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg(Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78);

zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07.07.2009

Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule(Grundschulverordnung – GV)

Vom 2. August 2007 geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung vom 16.07.2009, Änderung am 22.08. 2011

Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung(VV-GV)

Vom 2. August 2007 zuletzt geändert durch Zweite VV vom 16.07.2009, Änderung am 26.06. 2012

Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten

(VV-Schulbetrieb - VVSchulB) Vom 29.06.2010

 

1. Alle am Schulleben Beteiligten begegnen einander mit höflicher Rücksichtnahme,

größtmöglicher Ruhe und zuvorkommender Hilfsbereitschaft. Dies gilt auch für das

Verhalten auf dem Schulweg.

 

2. Stunden- und Pausenzeiten

 

 

Unterrichtsstunden

Pausenzeiten

1.

7.30 Uhr - 8.15 Uhr

15 Minuten (Frühstück)

2.

8.30 Uhr - 9.15 Uhr

15 Minuten

3.

9.30 Uhr - 10.15 Uhr

10 Minuten

4.

10.25 Uhr - 11.10 Uhr

20 Minuten (Mittagessen I)

5.

11.30 Uhr - 12.15 Uhr

20 Minuten (Mittagessen II)

6.

12.35 Uhr - 13.20 Uhr

10 Minuten

7.

13.30 Uhr - 14.15 Uhr

 

8.

14.20 Uhr - 15.05 Uhr

 

 

3. Einlass

 

Der Einlass zur ersten Unterrichtsstunde ist um 7.00 Uhr.

Der Schulweg soll so angetreten werden, dass die Schüler bis 7.20 Uhr in der Schule

eintreffen. Sämtliche Wege innerhalb eines Schultages gelten als Schulwege und sind

somit weitgehend selbstständig und diszipliniert zu bewältigen!

 

4. Allgemeine Verhaltensweisen

 

4.1.Sofern dem keine Anweisungen entgegenstehen, gehen a l l e Schüler in den Pausen nach der 2., 4. und 5. Unterrichtsstunde auf den Schulhof.

 

4.2 Liegt eine Hofpause im Anschluss an den Sportunterricht, begeben sich die Schüler auf

den Hof, ohnevorher ein Klassenzimmer aufzusuchen.

 

​​​​​​​4.3 Bei schlechtem Wetter wird durch ein zweites Klingelzeichen bekannt gegeben, dass die

Schüler die Pause im Klassenzimmer verbringen.

 

​​​​​​​4.4 Wird im Verlauf der Hofpause abgeklingelt (also während sich die Schüler auf dem Hof

aufhalten), gilt folgende Regelung:

- Die Schüler gehen in den Klassenraum, in dem sie die nächste Unterrichtsstunde haben.

- Die Schüler, die in der nächsten Stunde Sport haben, warten diszipliniert auf dem Hof

bzw. bei widrigen Witterungsbedingungen im unteren Flur.

 

​​​​​​​4.5 Fremdes Eigentum wird geachtet und nicht eigenmächtig benutzt oder entwendet!

Auf Ordnung und Sauberkeit ist in allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände zu achten.

 

 

4.6 Vor Unterrichtsbeginn sind nach dem Vorklingeln die im folgenden Fach benötigten

Arbeitsmittel bereitzulegen! Die Schüler stellen sich auf einen vorbildlichen,

pünktlichen Unterrichtsbeginn ein.

 

4.7 Liegt eine Frühstückspause im Anschluss an den WAT- oder Sportunterricht und ist

der Klassenraum belegt, gehen die Schüler mit der Lehrkraft zum Frühstücken in

den Speiseraum.

 

4.8 Essen und Trinken ist in jeder Pause, jedoch nicht während des Unterrichts gestattet.

 

4.9 Aus Gründen der Unfallhaftung darf das Schulgrundstück nicht eigenmächtig verlassen

werden, in Ausnahmefällen nur mit Genehmigung der Schule bzw. auf schriftlichen

Antrag der Eltern.

 

4.10 Alle schulischen Angebote der verlässlichen Halbtagsschule sowie AGen sind pflichtige

Veranstaltungen. Eine An- bzw. Abmeldung kann nur durch die Eltern erfolgen.

 

4.11 Im Rahmen der Schülermitwirkung führen die Sechstklässler eine Schüleraufsicht.

Den Anweisungen dieser Ordnungsschüler ist von allen Kindern Folge zu leisten.

 

​​​​​​​4.12. Nach Beendigungder verlässlichen Halbtagsschule mit Hort und offenen Angeboten ist das Schulgelände zu verlassen.

 

4.13 Handys sind während des gesamten Schulbetriebes auszuschalten.

 

5. Besondere Gefahrenquellen

 

5.1 Um einer Gefährdung von Schülern vorzubeugen, ist es verboten,

- im Schulgebäude zu rennen,

- auf dem Schulhof Rad zu fahren

- Schneebälle zu werfen,

- eigenmächtig Fenster zu öffnen,

- Gegenstände aus dem Fenster hinauszuwerfen,

- sich aus dem Fenster zu lehnen

- sich über Treppengeländer zu lehnen

 

5.2 Es ist untersagt, in die Schule mitzubringen:

- Waffen und waffenähnliche Gegenstände jeglicher Art (Schuss-, Hieb-, Stich-, Stoßwaffen)

- explosive oder entzündbare Stoffe und Chemikalien

Wird dagegen verstoßen, muss Schülern jeder o.g. Gegenstand unverzüglich, ggf. mit

Hilfe der Polizei, abgenommen werden. Die Entscheidung über eine Strafanzeige trifft

das staatliche Schulamt. Die Möglichkeit zur Verhängung von Erziehungs- und

Ordnungsmaßnahmen durch die Schule bleibt unberührt.

 

5.3 Bei allgemeiner Gefahr (z. B. Feuer, Rauchbildung und dgl.) ist sofort der nächste Lehrer

bzw. die Schulleitung zu verständigen, damit von diesen ggf. der Feueralarm ausgelöst wird.

Die Aufforderung zum Räumen des Schulgebäudes erfolgt durch Klingelalarm. Die

Schüler begeben sich unter Leitung eines Lehrers geordnet auf den Schulhof, ohne die

Schulmappe und Bekleidung aus der Garderobe mitzunehmen. Der Fachlehrer nimmt

das Klassenbuch mit. Fenster und Türen sind zu schließen.

Die Evakuierung erfolgt nach einem Plan, der in der Schule aushängt.

 

5.4 Bei extremen Witterungsverhältnissen werden alle Schüler solange beaufsichtigt, bis ein

sicherer Heimweg gewährleistet werden kann.

 

 

6. Voraussetzungen für einen guten Unterricht

 

​​​​​​​​​​​​​​6.1 Das brandenburgische Schulgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Schüler. Verhaltensweisen, die andere stören oder den Unterrichtsablauf beeinträchtigen, sind verboten.

 

6.2 Die Schulmappe ist täglichzu packen. Dabei sind verbrauchte Arbeitsmittel

sofort zu ersetzen, damit der Unterricht nicht durch Ausborgen gestört wird.

 

6.3 Hausaufgaben und Lernzeitaufgaben sind stets gewissenhaft anzufertigen.

 

6.4 Aus hygienischen Gründen ist die Sporttasche mindestens einmal wöchentlich mit nach

Hause zu nehmen.

 

6.5 Wenn der Lehrer nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse ist, sagt der Klassensprecher oder

dessen Vertreter im Sekretariat Bescheid.

 

6.6 Vertretungsregelungen werden den Schülern durch Ansage oder Aushang bekannt gegeben.

 

7. Sachschäden

 

Sachschäden sind sofort im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung von Schul-eigentum, insbesondere auch von ausgeliehenen Schulbüchern, werden die Erziehungsberechtigten im Rahmen bestehender Bestimmungen regresspflichtig gemacht.

 

8. Fundsachen

 

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Wertsachen sind nicht in die Schule mitzubringen, da für diese keine Haftung erfolgt.

 

9. Besucher

 

9.1 Besucher melden sich im Sekretariat der Schule. Elterngespräche, Hospitationen u.ä. müssen

rechtzeitig vorher angemeldet werden.

 

9.2 Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, verabschieden diesevor dem

Schulgebäude. Eltern, die ihre Kinder nach Schulbetrieb abholen, warten auf dem Schulhof.

 

 

10. Fernbleiben wegen Krankheit

 

10.1 Eltern informieren die Schule am ersten Tag des Fernbleibens ihres Kindes bis

7.30 Uhr.

 

10.2 Bei Beendigung des Fernbleibensteilen die Eltern der Schule schriftlichden Grund

sowie die genauen Fehltage (Datumsangabe) mit.

 

11. Beurlaubung

 

11.1 Die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht oder anderen

teilnahmepflichtigen schulischen Veranstaltungen kann nur aus wichtigen Gründen auf

schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen.

 

 

12. Zuwiderhandlungen

 

Verstöße gegen die Hausordnung bzw. schulinterne Beschlüsse zur Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebes werden mit Erziehungsmaßnahmen geahndet.

 

Stand: April 2018