Hausordnung der Grundschule Dahme/Mark

HAUSORDNUNG DER GRUNDSCHULE DAHME
Die Hausordnung der Grundschule Dahme basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz BbgSchulG)
Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung GV)
Verwaltungsvorschriften zur Grundschulordnung (VV-GV)
Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-
Schulbetrieb VVSchulR)

1. Alle am Schulleben Beteiligten begegnen einander mit höflicher Rücksichtnahme, größtmöglicher Ruhe
und zuvorkommender Hilfsbereitschaft. Dies gilt auch für das Verhalten auf dem Schulweg. Es gelten
außerdem die Bedingungen des Schulvertrages (Stufenmodell).

2. Stunden- und Pausenzeiten
Unterrichtsstunden Pausenzeiten
1. 7.30 Uhr 8.15 Uhr 15 Minuten (Frühstückspause)
2 8.30 Uhr 9.15 Uhr 15 Minuten
3. 9.30 Uhr 10.15 Uhr 10 Minuten
4. 10.25 Uhr 11.10 Uhr 20 Minuten (Mittagessen I)
5. 11.30 Uhr 12.15 Uhr 20 Minuten (Mittagessen II)
6. 12.35 Uhr 13.20 Uhr 10 Minuten
7. 13.30 Uhr 14.15 Uhr
8. 14.20 Uhr 15.05 Uhr
3. Einlass
Der Einlass zur ersten Unterrichtsstunde erfolgt um 7.00 Uhr.
Der Schulweg soll so angetreten werden, dass die Schülerinnen und Schüler bis 7.20 Uhr in der
Schule eintreffen. Sämtliche Wege innerhalb eines Schultages gelten als Schulwege und sind somit
weitgehend selbstständig und diszipliniert zu bewältigen!

4. Allgemeine Verhaltensweisen
4.1 Sofern dem keine Anweisungen entgegenstehen, gehen alle Schülerinnen und Schüler in den
Pausen nach der 2., 4. Und 5. Unterrichtsstunde auf den Schulhof.

4.2 Liegt eine Hofpause im Anschluss an den Sportunterricht, begeben sich die Schüler und
Schülerinnen auf den Hof, ohne vorher ein Klassenzimmer aufzusuchen.

4.3 Bei schlechtem Wetter wird durch ein 2. Klingelzeichen bekannt gegeben, dass die Schülerinnen
und Schüler die Pause im Klassenzimmer verbringen.

4.4 Wird im Verlauf der Hofpause abgeklingelt (also während sich die Schülerinnen und Schüler auf
dem Hof aufhalten), gilt folgende Regelung:

- Die Schülerinnen und Schüler gehen in den Klassenraum, in dem sie die nächste
Unterrichtsstunde haben.

- Die Schülerinnen und Schüler, die in der nächsten Stunde Sport haben, warten diszipliniert auf
dem Hof bzw. bei widrigen Witterungsbedingungen im unteren Flur.

4.5 Gegenstände und Bekleidungen, die geeignet sind, den Unterricht zu stören oder den
Schulfrieden zu gefährden, können durch die Lehrkraft untersagt werden.

4.6 Fremdes Eigentum wird geachtet und nicht eigenmächtig benutzt oder entwendet! Auf Ordnung
und Sauberkeit ist in allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände zu achten.

4.7 Vor Unterrichtsbeginn sind nach dem Vorklingeln die im folgenden Fach benötigten Arbeitsmittel
bereitzulegen! Die Schülerinnen und Schüler stellen sich auf einen vorbildlichen, pünktlichen
Unterrichtsbeginn ein.

4.8 Liegt eine Frühstückspause im Anschluss an den WAT- oder Sportunterricht und ist der
Klassenraum belegt, gehen die Schülerinnen und Schüler mit der Lehrkraft zum Frühstücken in den
Speiseraum.

4.9 Essen ist in jeder Pause, jedoch nicht während des Unterrichts gestattet.
4.10 Aus Gründen der Unfallhaftung darf das Schulgrundstück nicht eigenmächtig verlassen werden,
in Ausnahmefällen nur mit Genehmigung der Schule bzw. auf schriftlichem Antrag der Eltern.

4.11 Alle schulischen Angebote der verlässlichen Halbtagsschule sowie AG’en sind nach Anmeldung
zu Beginn des Schuljahres pflichtige Veranstaltungen. Eine An- bzw. Abmeldung kann nur durch die
Eltern erfolgen.

4.12 Im Rahmen der Schülermitwirkung führen die Sechstklässler eine Schüleraufsicht. Den
Anweisungen dieser Ordnungsschülerinnen und -schüler ist von allen Kindern Folge zu leisten.

4.13 Nach Beendigung der verlässlichen Halbtagsschule mit Hort und offenen Angeboten ist das
Schulgelände zu verlassen.

4.14 Handys und SmartWatches, sowie alle w-lan-fähigen und aufnahmefähigen Geräte sind von den
Schülerinnen und Schüler während des gesamten Schulbetriebes ausgeschaltet im Ranzen
aufzubewahren. Eine Missachtung führt zur Abgabe des Gerätes bei der Lehrkraft. Die Geräte dürfen
ausschließlich von Eltern und/oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

4.15 Für alle Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen gilt, dass die
Verantwortung für die Einholung der Einwilligung zur Aufnahme und/oder Veröffentlichung von
aufgenommenen Personen bei demjenigen liegt, der die Aufnahmen anfertigt.

5. Besondere Gefahrenquellen
5.1 Um einer Gefährdung von Schülerinnen und Schülern vorzubeugen, ist es nicht erlaubt:
- im Schulgebäude zu rennen
- auf dem Schulhof Rad zu fahren
- Schneebälle zu werfen
- eigenmächtig Fenster zu öffnen
- Gegenstände aus dem Fenster hinauszuwerfen

- sich aus dem Fenster zu lehnen
- sich über Treppengeländer zu lehnen
- die Treppen herunterzuspringen
5.2 Es ist untersagt, in die Schule mitzubringen:
- Waffen oder waffenähnliche Gegenstände jeglicher Art (Schuss-, Hieb-, Stich-, Stoßwaffen)
- explosive oder entzündbare Stoffe und Chemikalien
Wird dagegen verstoßen, muss den Schülerinnen und Schülern jeder o.g. Gegenstand unverzüglich,
ggf. mit Hilfe der Polizei, abgenommen werden. Die Entscheidung über eine Strafanzeige trifft das
Staatliche Schulamt.

5.3 Bei allgemeiner Gefahr (z.B. Feuer, Rauchbildung und dgl.) ist sofort der nächste Lehrer bzw. die
Schulleitung zu verständigen, damit von diesen ggf. der Feueralarm ausgelöst wird. Die
Aufforderung zum Räumen des Schulgebäudes erfolgt durch Klingelalarm. Die Schüler begeben
sich unter Leitung eines Lehrers geordnet auf den Schulhof, ohne die Schulmappe und
Bekleidung aus der Garderobe mitzunehmen. Der Fachlehrer nimmt das Klassenbuch mit.
Fenster und Türen sind zu schließen.

5.4 Die Evakuierung erfolgt nach einem Plan, der in der Schule aushängt.
5.5 Bei extremen Witterungsverhältnissen werden alle Schülerinnen und Schüler solange
beaufsichtigt, bis ein sicherer Heimweg gewährleistet werden kann.

6. Voraussetzungen für einen guten Unterricht
6.1 Das brandenburgische Schulgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler.
Verhaltensweisen, die andere stören oder den Unterrichtsablauf beeinträchtigen, sind untersagt.

6.2 Die Schulmappe ist täglich zu packen. Dabei sind verbrauchte Arbeitsmittel sofort zu ersetzen,
damit der Unterricht nicht durch Ausborgen gestört wird.

6.3 Hausaufgaben und Lernzeitaufgaben sind stets gewissenhaft anzufertigen.
6.4 Aus hygienischen Gründen ist die Sporttasche mindestens einmal wöchentlich mit nach Hause zu
nehmen.

6.5 Wenn der Lehrer nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse ist, sagt der Klassensprecher oder
dessen Vertreter im Sekretariat Bescheid.

6.6 Vertretungsregelungen werden den Schülern durch Ansage oder Aushang bekannt gegeben.
7. Sachschäden
Sachschäden sind sofort im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung von
Schuleigentum, insbesondere auch von ausgeliehenen Schulbüchern, werden die
Erziehungsberechtigten im Rahmen bestehender Bestimmungen regresspflichtig gemacht.

8. Fundsachen
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Wertsachen sind nicht in die Schule mitzubringen, da
für diese keine Haftung erfolgt.

9. Besucher
9.1 Besucher melden sich im Sekretariat der Schule. Elterngespräche, Hospitationen u.ä. müssen
rechtzeitig vorher angemeldet werden.

9.2 Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, verabschieden diese am Schulhoftor. Eltern, die
ihre Kinder nach Schulbetrieb abholen, warten auf dem Schulhof.

10. Fernbleiben bei Krankheit
10.1 Eltern informieren die Schule am ersten Tag des Fernbleibens ihres Kindes bis 8.00 Uhr.
10.2 Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund sowie die
genauen Fehltage (Datumsangabe) mit.

11. Beurlaubung
Die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht oder anderen
teilnahmepflichtigen schulischen Veranstaltungen kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen
Antrag der Eltern erfolgen.

12. Zuwiderhandlungen
Verstöße gegen die Hausordnung bzw. schulinterne Beschlüsse zur Gewährleistung eines sicheren
Schulbetriebs werden mit Erziehungsmaßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen geahndet. Die Schule behält sich vor,
unter Umständen und je nach Schwere des Verstoßes zusätzlich die Polizei hinzuzuziehen (z.B. bei unerlaubtem Waffenbesitz).
 
Stand März 2023