Hausordnung der Grundschule Dahme/Mark
Hausordnung der Grundschule Dahme/Mark
DieHausordnung der Grundschule Dahme/Markbasiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg(Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78);
zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 07.07.2009
Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule(Grundschulverordnung – GV)
Vom 2. August 2007 geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung vom 16.07.2009, Änderung am 22.08. 2011
Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung(VV-GV)
Vom 2. August 2007 zuletzt geändert durch Zweite VV vom 16.07.2009, Änderung am 26.06. 2012
Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten
(VV-Schulbetrieb - VVSchulB) Vom 29.06.2010
1. Alle am Schulleben Beteiligten begegnen einander mit höflicher Rücksichtnahme,
größtmöglicher Ruhe und zuvorkommender Hilfsbereitschaft. Dies gilt auch für das
Verhalten auf dem Schulweg.
2. Stunden- und Pausenzeiten
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Unterrichtsstunden |
Pausenzeiten |
1. |
7.30 Uhr - 8.15 Uhr |
15 Minuten (Frühstück) |
2. |
8.30 Uhr - 9.15 Uhr |
15 Minuten |
3. |
9.30 Uhr - 10.15 Uhr |
10 Minuten |
4. |
10.25 Uhr - 11.10 Uhr |
20 Minuten (Mittagessen I) |
5. |
11.30 Uhr - 12.15 Uhr |
20 Minuten (Mittagessen II) |
6. |
12.35 Uhr - 13.20 Uhr |
10 Minuten |
7. |
13.30 Uhr - 14.15 Uhr |
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8. |
14.20 Uhr - 15.05 Uhr |
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3. Einlass
Der Einlass zur ersten Unterrichtsstunde ist um 7.00 Uhr.
Der Schulweg soll so angetreten werden, dass die Schüler bis 7.20 Uhr in der Schule
eintreffen. Sämtliche Wege innerhalb eines Schultages gelten als Schulwege und sind
somit weitgehend selbstständig und diszipliniert zu bewältigen!
4. Allgemeine Verhaltensweisen
4.1.Sofern dem keine Anweisungen entgegenstehen, gehen a l l e Schüler in den Pausen nach der 2., 4. und 5. Unterrichtsstunde auf den Schulhof.
4.2 Liegt eine Hofpause im Anschluss an den Sportunterricht, begeben sich die Schüler auf
den Hof, ohnevorher ein Klassenzimmer aufzusuchen.
4.3 Bei schlechtem Wetter wird durch ein zweites Klingelzeichen bekannt gegeben, dass die
Schüler die Pause im Klassenzimmer verbringen.
4.4 Wird im Verlauf der Hofpause abgeklingelt (also während sich die Schüler auf dem Hof
aufhalten), gilt folgende Regelung:
- Die Schüler gehen in den Klassenraum, in dem sie die nächste Unterrichtsstunde haben.
- Die Schüler, die in der nächsten Stunde Sport haben, warten diszipliniert auf dem Hof
bzw. bei widrigen Witterungsbedingungen im unteren Flur.
4.5 Fremdes Eigentum wird geachtet und nicht eigenmächtig benutzt oder entwendet!
Auf Ordnung und Sauberkeit ist in allen Räumen und auf dem gesamten Schulgelände zu achten.
4.6 Vor Unterrichtsbeginn sind nach dem Vorklingeln die im folgenden Fach benötigten
Arbeitsmittel bereitzulegen! Die Schüler stellen sich auf einen vorbildlichen,
pünktlichen Unterrichtsbeginn ein.
4.7 Liegt eine Frühstückspause im Anschluss an den WAT- oder Sportunterricht und ist
der Klassenraum belegt, gehen die Schüler mit der Lehrkraft zum Frühstücken in
den Speiseraum.
4.8 Essen und Trinken ist in jeder Pause, jedoch nicht während des Unterrichts gestattet.
4.9 Aus Gründen der Unfallhaftung darf das Schulgrundstück nicht eigenmächtig verlassen
werden, in Ausnahmefällen nur mit Genehmigung der Schule bzw. auf schriftlichen
Antrag der Eltern.
4.10 Alle schulischen Angebote der verlässlichen Halbtagsschule sowie AGen sind pflichtige
Veranstaltungen. Eine An- bzw. Abmeldung kann nur durch die Eltern erfolgen.
4.11 Im Rahmen der Schülermitwirkung führen die Sechstklässler eine Schüleraufsicht.
Den Anweisungen dieser Ordnungsschüler ist von allen Kindern Folge zu leisten.
4.12. Nach Beendigungder verlässlichen Halbtagsschule mit Hort und offenen Angeboten ist das Schulgelände zu verlassen.
4.13 Handys sind während des gesamten Schulbetriebes auszuschalten.
5. Besondere Gefahrenquellen
5.1 Um einer Gefährdung von Schülern vorzubeugen, ist es verboten,
- im Schulgebäude zu rennen,
- auf dem Schulhof Rad zu fahren
- Schneebälle zu werfen,
- eigenmächtig Fenster zu öffnen,
- Gegenstände aus dem Fenster hinauszuwerfen,
- sich aus dem Fenster zu lehnen
- sich über Treppengeländer zu lehnen
5.2 Es ist untersagt, in die Schule mitzubringen:
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände jeglicher Art (Schuss-, Hieb-, Stich-, Stoßwaffen)
- explosive oder entzündbare Stoffe und Chemikalien
Wird dagegen verstoßen, muss Schülern jeder o.g. Gegenstand unverzüglich, ggf. mit
Hilfe der Polizei, abgenommen werden. Die Entscheidung über eine Strafanzeige trifft
das staatliche Schulamt. Die Möglichkeit zur Verhängung von Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen durch die Schule bleibt unberührt.
5.3 Bei allgemeiner Gefahr (z. B. Feuer, Rauchbildung und dgl.) ist sofort der nächste Lehrer
bzw. die Schulleitung zu verständigen, damit von diesen ggf. der Feueralarm ausgelöst wird.
Die Aufforderung zum Räumen des Schulgebäudes erfolgt durch Klingelalarm. Die
Schüler begeben sich unter Leitung eines Lehrers geordnet auf den Schulhof, ohne die
Schulmappe und Bekleidung aus der Garderobe mitzunehmen. Der Fachlehrer nimmt
das Klassenbuch mit. Fenster und Türen sind zu schließen.
Die Evakuierung erfolgt nach einem Plan, der in der Schule aushängt.
5.4 Bei extremen Witterungsverhältnissen werden alle Schüler solange beaufsichtigt, bis ein
sicherer Heimweg gewährleistet werden kann.
6. Voraussetzungen für einen guten Unterricht
6.1 Das brandenburgische Schulgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Schüler. Verhaltensweisen, die andere stören oder den Unterrichtsablauf beeinträchtigen, sind verboten.
6.2 Die Schulmappe ist täglichzu packen. Dabei sind verbrauchte Arbeitsmittel
sofort zu ersetzen, damit der Unterricht nicht durch Ausborgen gestört wird.
6.3 Hausaufgaben und Lernzeitaufgaben sind stets gewissenhaft anzufertigen.
6.4 Aus hygienischen Gründen ist die Sporttasche mindestens einmal wöchentlich mit nach
Hause zu nehmen.
6.5 Wenn der Lehrer nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse ist, sagt der Klassensprecher oder
dessen Vertreter im Sekretariat Bescheid.
6.6 Vertretungsregelungen werden den Schülern durch Ansage oder Aushang bekannt gegeben.
7. Sachschäden
Sachschäden sind sofort im Sekretariat zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung von Schul-eigentum, insbesondere auch von ausgeliehenen Schulbüchern, werden die Erziehungsberechtigten im Rahmen bestehender Bestimmungen regresspflichtig gemacht.
8. Fundsachen
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Wertsachen sind nicht in die Schule mitzubringen, da für diese keine Haftung erfolgt.
9. Besucher
9.1 Besucher melden sich im Sekretariat der Schule. Elterngespräche, Hospitationen u.ä. müssen
rechtzeitig vorher angemeldet werden.
9.2 Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, verabschieden diesevor dem
Schulgebäude. Eltern, die ihre Kinder nach Schulbetrieb abholen, warten auf dem Schulhof.
10. Fernbleiben wegen Krankheit
10.1 Eltern informieren die Schule am ersten Tag des Fernbleibens ihres Kindes bis
7.30 Uhr.
10.2 Bei Beendigung des Fernbleibensteilen die Eltern der Schule schriftlichden Grund
sowie die genauen Fehltage (Datumsangabe) mit.
11. Beurlaubung
11.1 Die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers vom Unterricht oder anderen
teilnahmepflichtigen schulischen Veranstaltungen kann nur aus wichtigen Gründen auf
schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen.
12. Zuwiderhandlungen
Verstöße gegen die Hausordnung bzw. schulinterne Beschlüsse zur Gewährleistung eines sicheren Schulbetriebes werden mit Erziehungsmaßnahmen geahndet.
Stand: April 2018