Lösungs- und ressourcenorientiertes Erziehungskonzept der Grundschule Dahme

 

Grundlagen unserer pädagogischen Haltung und Arbeit

 

Das Lernen von grundlegenden Fähigkeiten für das Zusammenleben und Lernen ist uns als LehrerInnen der Grundschule Dahme genau so wichtig, wie das Vermitteln von Unterrichtsinhalten. Wir sind davon überzeugt, dass in unserer modernen Gesellschaft die sozialen Kompetenzen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Kinder müssen gestärkt werden, um den Anforderungen der sich ständig in Umbau befindenden Gesellschaft gerecht zu werden. Wir als Schule haben den Auftrag, die Kinder zu befähigen, die demokratischen Grundwerte und die normativen Vorgaben kennen zu lernen und sie handelnd anzuwenden. Hierbei beziehen wir uns auf Inhalte des Brandenburgischen Schulgesetzes und der Grundschulverordnung. Damit das Zusammenleben funktioniert, braucht es im Großen wie im Kleinen einen klaren Rahmen. Kinder fühlen sich sicher und geschützt, wenn wir verlässliche Regeln aufstellen und darauf achten, dass sie von allen eingehalten werden. Jedes Kind wünscht sich einen wertschätzenden und respektvollen Umgang. Wir, die Erwachsenen, sind es, die die Kinder im Sinne ihrer Rechte nach Unversehrtheit und freier Entfaltung begleiten. Daraus ergeben sich für uns folgende pädagogische Handlungsmaxime:

 

Bei Verletzung unserer Grundregeln werden wir die Kinder auf die Regelverletzung hinweisen und sie unterstützen, aus den zurückliegenden Konflikten und Problemen zu lernen. Konflikte werden durch das Aushandeln von Erziehungsvereinbarungen bewältigt. Mit ihrer Hilfe sollen die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung der Lehrer in die Lage versetzt werden, ihre Probleme zu lösen. Grundelement ist die Entwicklung konkreter positiver Verhaltensziele, die in einem Gespräch entwickelt und mit einer Vereinbarung zwischen Schülerin und Schüler, Lehrerin und Lehrer und den Eltern besiegelt werden. Diese individuellen Erziehungsvereinbarungen werden in ein gestuftes Programm, kurz Stufenprogramm, eingebunden, weiterentwickelt und modifiziert, sie beziehen sich in aufeinander aufbauenden Schritten (Stufenmodell Seiten 5 u. 6 aus der Zusammenarbeit mit

Diplom- Sozialpädagoge und Supervisor Martin Baumgartner-Kuschel ( www.konflikttraining.de)) auf Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler.

 

Dieses pädagogische Handeln:

  • soll vermeiden, dass die Vereinbarungen unbeachtet bleiben.
  • soll helfen, dass den Schülerinnen und Schülern, die sich nicht an die Vereinbarungen halten, Grenzen gesetzt werden.
  • soll den Schülerinnen und Schülern Hilfen bieten, wenn sie diese benötigen.
  • soll für alle Beteiligten Transparenz und Gleichbehandlung schaffen.

 

Zur Entwicklung der Vereinbarungen ist unser Gesprächsführungskonzept so angelegt, dass sowohl Lehrer, Schüler als auch Eltern kooperativ an der Problemlösung beteiligt sind, daran aktiv arbeiten und Verantwortung tragen.

 

Die Erziehungsvereinbarungen werden eingebettet in ein Gesamtkonzept von Vereinbarungen, zu dem insbesondere auch die folgende Schulvereinbarung gehört, die verbindlich für alle den Schulalltag regelt.

Bei uns an der Grundschule Dahme werden Konflikte als Möglichkeit betrachtet, miteinander ins Gespräch zu kommen, Lösungen zu suchen und damit demokratisches Verhalten einzuüben. Das dazu entwickelte Verfahren ist nicht zuletzt ein wichtiger Schritt zur Gewaltprävention und ein zentrales Element für die sich entwickelnde „erziehende Schule“.

 

                          Schulvereinbarung

 

Die Grundschule Dahme/ Mark ist eine Lern- und Lebensgemeinschaft, in der jeder das Recht auf rücksichtsvolle, tolerante und verständnisvolle Behandlung durch seine Mitmenschen hat. Zur Schulgemeinschaft gehören Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Fach- und Betreuungskräfte, Fachkräfte der Schulsozialarbeit, Eltern/Erziehungsberechtigte, die Schulsekretärin, der Hausmeister und weiteres Personal. Damit das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft funktioniert, brauchen wir klare Regeln und Vereinbarungen, an die sich alle halten. Allgemeine Wertvorstellungen, die für unsere Schule gelten, sind in Gesetzen und Verordnungen festgehalten und werden in unserer Gesellschaft als selbstverständlich vorausgesetzt. Unsere Schule soll ein ganztägiger Lern- und Lebensort sein, an dem sich alle wohl fühlen. Um dieses zu gewährleisten, legen wir folgende Vereinbarungen in unserer Schulvereinbarung fest:

 

  • Gegenseitige Wertschätzung

Alle am Schulleben beteiligten Personen behandeln einander wertschätzend. Wir akzeptieren uns so, wie wir sind, unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Meinung und Fähigkeiten.

 

  • Gewaltlosigkeit

Wir lösen unsere Konflikte friedlich. Gewalt fängt schon mit Worten an, denn Beschimpfungen und Beleidigungen sind der Anfang vieler Auseinandersetzungen im Alltag. Wo Gewalt oder Gewaltandrohung geschieht, auch wenn es scheinbar nur zum Spaß ist, hat jeder die Pflicht, jemanden zum Schutz der Betroffenen um Hilfe zu bitten.

 

  • Hilfsbereitschaft

Wir helfen uns gegenseitig, nehmen die Probleme der Anderen ernst und binden alle in die Gemeinschaft ein. Wir schauen hin und handeln, wenn jemand unsere Hilfe braucht.

 

  • Verantwortung

Wir tragen Verantwortung für uns selbst und füreinander. Wir achten auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Arbeitsplätzen, mit unseren Lernorten und mit unseren eigenen und den uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien.

 

 

Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern/Erziehungsberechtigte wirken gemeinsam an den Beschlüssen unserer Schule in Konferenzen und Gremien mit. Deshalb werden auch alle gemeinsam gefassten Beschlüsse von allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft getragen und eingehalten, auch wenn der Einzelne möglicherweise persönlich nicht mit dieser Entscheidung einverstanden ist.

 

1. Grundrechte von Schülern, Lehrkräften und Eltern/ Erziehungsberechtigten

 

  • Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und bringt die Bereitschaft mit, diesen zu ermöglichen.
  • Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und bringt die Bereitschaft mit, diesen nach besten Möglichkeiten zu gestalten.
  • Jedes Elternteil/jeder Erziehungsberechtigte hat das Recht auf Informationen über den Schulalltag und Transparenz der Unterrichtsprozesse und nimmt aktiv am Schulleben des Kindes teil.

 

2. Verpflichtungen von Schülern, Lehrkräften und Eltern/Erziehungsberechtigten

 

2.1. Eltern/Erziehungsberechtigte

 

Ich verpflichte mich,…

  • meine Verantwortung bei der Erziehung und Förderung der Kinder wahrzunehmen.
  • das Schulleben meines Kindes aktiv und interessiert zu begleiten.
  • meinem Kind mit Verständnis und Hilfe bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten zur Seite zu stehen.
  • darauf hinzuwirken, dass mein Kind die Regeln der Schule einhält und in Ausnahmesituationen umgehend mein Kind in der Schule zu aufzusuchen und/ oder abzuholen, um mit ihm zu sprechen.
  • die Regelung zum Umgang mit Handys und elektronischen Medien zu respektieren und alle notwendigen Telefonate während der Schulzeit über das Sekretariat zu tätigen.
  • im Rahmen meiner Möglichkeiten an Schulaktivitäten und Elternabenden teilzunehmen.
  • Hinweise zu akzeptieren und selber so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt wird.
  • mich an das in Deutschland geltende Jugendschutzgesetz bezüglich des Konsums von Nikotin, Alkohol und Drogen zu halten.
  • mich an den geltenden Waffenerlass sowie an das Verbot des Tragens und Darstellens verfassungsfeindlicher Symbole zu halten.

 

Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen ist im Interesse des Kindes ein verpflichtendes Gespräch im Rahmen des Stufenmodells mit der Klassenleitung und/oder der zuständigen Lehrkraft zu führen.

 

   2.2. Schülerinnen und Schüler

 

Ich verpflichte mich,…

  • mich so zu verhalten, dass in der Schule und Klasse ohne Angst gelebt, gelernt und gearbeitet werden kann.
  • pünktlich zum Unterricht und zu Schulaktivitäten zu erscheinen.
  • im Rahmen meiner Möglichkeiten am Unterricht aktiv teilzunehmen und ihn mitzugestalten.
  • alle mündlichen und schriftlichen Aufgaben termingerecht anzufertigen.
  • alle erforderlichen Arbeitsmaterialien/ erledigte Hausaufgaben für den Unterricht mitzubringen.
  • Leistungsansprüche ernst zu nehmen und mich im Rahmen meiner Möglichkeiten zu bemühen, meine Leistung zu halten oder wenn möglich, zu steigern.
  • Kritik zu akzeptieren und selber so zu äußern, dass mein Gegenüber nicht verletzt wird.
  • das Eigentum anderer, das Schuleigentum und die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien vernünftig zu behandeln.
  • alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft zu respektieren und mich an die Schulvereinbarung zu halten.
  • mich an das in Deutschland geltende Jugendschutzgesetz bezüglich des Konsums von Nikotin, Alkohol und Drogen zu halten.
  • mich an den geltenden Waffenerlass, an das Verbot und Darstellens verfassungsfeindlicher Symbole sowie die Arbeitsordnung zur Computernutzung und die Regelung zum Umgang mit Handys und elektronischen Medien zu halten.

 

Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen greifen unser Stufenmodell und ggf. Maßnahmen des Schulgesetzes (SchG).

 

2.3. Lehrkräfte

 

Ich verpflichte mich,

  • dafür zu sorgen, dass in der Schule und Klasse gelebt, gelernt und gearbeitet werden kann.
  • für einen ungestörten Unterricht und für die Einhaltung der Pausenzeiten zu sorgen.
  • alle mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben rechtzeitig zu stellen.
  • meinen Schülern mit Verständnis und Hilfe bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten zur Seite zu stehen.
  • Rückmeldung zu aktuellen Leistungen zu geben.
  • aktiv, kooperativ und transparent mit den Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten zusammen zuarbeiten.

 

 

Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen ist im Interesse des Kindes ein verpflichtendes Gespräch mit der Klassenleitung, der Elternvertretung, der Beratungslehrkraft

und / oder der Schulleitung zu führen.

 

3. Grundregeln für den Unterricht:

 

   1. Ich packe vor dem Unterrichtsbeginn meine Arbeitsmaterialien

       und erledigte Hausaufgaben vollständig aus.

       Zum Stundenbeginn bin ich an meinem Platz.

 

   2. Ich melde mich im Unterricht und warte, bis ich aufgerufen werde.

 

   3. Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrkräfte, Erzieher und

       Sozialarbeiter.

 

   4. Ich frage, bevor ich etwas von einem Mitschüler nehme.

 

   5. Ich wende keine Form von Gewalt an, sondern sage, wenn mich

       etwas stört.

 

 

4. pädagogischer und disziplinarischer Umgang mit Störungen im Klassenverband (Unterricht) und des Schulbetriebs (Stufenmodell der Konsequenzen)

 

Dem Konzept zum Umgang mit Störungen liegen grundsätzlich drei Überlegungen zu Grunde:

 

1. ein pädagogisches Handeln auf der Grundlage der Wertschätzung, Gewaltlosigkeit, Hilfsbereitschaft und der Verantwortung im gegenseitigen Miteinander (Schulvereinbarung)

 

2. ein Stufenmodell an Konsequenzen, welches klar   gegliedert ist und genügend Freiraum für das eigene pädagogische Handeln lässt

 

3. es entsteht ein Beziehungsdreieck zwischen Schülern, Lehrern und Eltern, die jede Gruppe mit ihren Rechten und Pflichten einbindet

 

 



 

 

Stufenmodell der Konsequenzen:

 

  • Jede Störung der Grundregeln im Klassenverband (Unterricht) und im Schulbetrieb wird mit gelben und roten Karten ermahnt und kann bis zur Klassenkonferenz als letzte Maßnahme führen.
  • Verstöße gegen die Schulvereinbarung werden mit einer gelben Karte geahndet, drei gelbe Karten führen zu einer roten Karte. Körperliche Gewalt führt immer direkt zu einer roten Karte.
  • Jeder Tag ist ein neuer Anfang: Zwei gelbe Karten an einem Tag verfallen nach Schulschluss.
  • Gelbe und rote Karten werden mit der Grundregelnummer im Hausaufgabenheft vermerkt.
  • Entspricht das Verhalten 4 Wochen den Grundregeln, erfolgt eine Rückstufung in die nächst niedrigere Stufe. Für die Klassen 1-3 erfolgt die Rückstufung nur in der Stufe 1 nach 2 Wochen.
  • Bei schwersten Regelverstößen können umgehend Stufen übersprungen und die 4Klassenkonferenz einberufen werden.
  • Das Stufenmodell gilt jeweils für ein Schuljahr.
  • Feedbacks über die Erfahrungen mit dem Stufenmodell (Statistik, Erlebnisse, Anregungen) erfolgen in den Elternsprecherversammlungen, bei den Elternabenden, bei individuellen Elterngesprächen und in der Schulkonferenz. Änderungen, bei Bedarf, können in aktiver Zusammenarbeit mit dem Kollegium, der Schulleitung, dem Projektteam (Frau Else, Frau Fischer, Frau Radon, Frau Stugk, Frau Zapf) vorgenommen werden.
  • Nach Erhalt einer roten Karte, kann die Schülerin/der Schüler erst in den Klassenverband zurück, wenn er/sie Bereitschaft für ein Gespräch mit Lehrer, Eltern usw. zeigt. Evtl. versäumter Unterrichtsstoff (z.B. durch Time-Out in einer anderen Klasse, Wiedergutmachungsleistung o.ä.) muss vom Schüler selbständig nachgearbeitet werden.

 

 

Stufen

 

 

Klassenverband

Regelverletzung

Ablauf Interventionsverhalten und Maßnahmen

Erinnerung

Erinnerung

Erinnerung an die Regel (nur bei Nr. 2,3,4)

 

Erste Verwarnung

gelbe Karte

Verwarnung in Form einer gelben Karte (Vermerk in einer je Klasse zentral geführten Liste)

 

Zweite

Verwarnung

gelbe Karte

2. Verwarnung in Form einer gelben Karte (Vermerk in einer je Klasse zentral geführten Liste)

 

1. Stufe

3. gelbe Karte =

1. rote Karte

1. rote Karte

(Vermerk in einer je Klasse geführten Liste),

Teilnehmer: Schüler – Sozialarbeiter/ Lehrer. Gespräch über Verhaltensveränderung. Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen.Nach der 6. Stunde oder vor der 1. Stunde am Folgetag. Informationen über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte. Elternbrief

 

2. Stufe

 

 

 

 

 

 

 

nach drei weiteren gelben Karten

2. rote Karte

2. rote Karte

(Vermerk in einer je Klasse geführten Liste),

Teilnehmer: Schüler, Sozialarbeiter/ Lehrer, Eltern

Termin nach Vereinbarung.

Gespräch über Verhaltensveränderung

mit Gesprächsprotokoll für die Schülerakte.

Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen. Information über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte

 

3. Stufe

nach drei weiteren gelben Karten

3. rote Karte

 

3. rote Karte

(Vermerk in einer je Klasse geführten Liste),

Teilnehmer: Schüler – Sozialarbeiter/ Lehrer

Gespräch über Verhaltensveränderung.

Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen.

Nach der 6. Stunde oder vor der 1. Stunde am Folgetag. Information über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte. Elternbrief

 

4. Stufe

nach drei weiteren gelben Karten

4. rote Karte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. rote Karte

(Vermerk in einer je Klasse geführten Liste),

Teilnehmer: Schüler, Eltern, Sozialarbeiter/ Lehrer, Schulleitung. Termin nach Vereinbarung

Gespräch über Verhaltensveränderung

mit Gesprächsprotokoll für die Schülerakte,

ggf. mit einer Erziehungsmaßnahme*.

Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen.

Information über die Auswirkungen bei einer weiteren roten Karte

 

 

5. Stufe

nach drei weiteren gelben Karten

5. rote Karte

5. rote Karte

(Vermerk in einer je Klasse geführten Liste),

Teilnehmer: Schüler – Sozialarbeiter/ Lehrer

Gespräch über Verhaltensveränderung.

Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen.

Nach der 6. Stunde oder vor der 1. Stunde am Folgetag.

Elternbrief mit Androhung einer Ordnungsmaßnahme bei einer weiteren roten Karte:

(temporärer Schulausschluss, Schulausschluss, Versetzung in eine Parallelklasse usw.)

6. Stufe

nach drei weiteren gelben Karten

6. rote Karte

6. rote Karte

Klassenkonferenz mit Ausspruch der Ordnungsmaßnahme nach ordnungsgemäßer Einladung.

Teilnehmer: Schüler, Eltern, Sozialarbeiter/ Lehrer, Schulleitung, Jugendamt, usw.

Gespräch über Verhaltensveränderung.

Konkrete Ziele (neues Verhalten) verschriftlichen.

 

*Erziehungsmaßnahmen: Arbeitsstunden für die Schulgemeinschaft, Sozialtraining, Wiedergutmachungsleistung (Zerstörtes reparieren, Verschmutztes reinigen), Time Out in einer anderen Klasse usw.